Zwei Menschen wollen heiraten, wollen versuchen, ihr Leben gemeinsam zu gestalten. Stand dieser Entschluss früher am Beginn des gemeinsamen Lebens, so haben Brautleute heute in der Regel schon eine längere "Probezeit" hinter sich. Rechtlich verbindlich ist die Eheschließung auf dem Standesamt. In der Kirche wird das Jawort der Eheleute in einem größeren Kreis, dem öffentlichen Traugottesdienst nachvollzogen. Im Mittelpunkt der Feier steht die Bitte um den Segen Gottes für die Ehe. In einer Zeit steigender Scheidungsraten vermag natürlich auch die Trauung keine Garantie für den Bestand der ehelichen Gemeinschaft zu bieten. Umso mehr möchten wir dazu ermutigen, das Risiko persönlicher Verbindlichkeit einzugehen - einer Verbindlichkeit, die in guten wie in bösen Tagen trägt, wie es die alte Trauformel sagt. Der Zuspruch des Segens soll dafür Zeichen sein.

Sie können natürlich die Gestaltung Ihres Traugottesdienstes ganz Ihrem Pfarrer überlassen. Besonders schön aber wird es eigentlich erst dann, wenn die kirchliche Hochzeit durch die Beteiligung von Gästen oder auch durch das Brautpaar selbst einen noch persönlicheren Charakter bekommt.

Die Anmeldung zur Trauung erfolgt über das Pfarramt der Kirche, in der der Gottesdienst stattfinden soll. Dies ist in der Regel entweder die Kirchengemeinde am Wohnsitz der Brautleute oder am Wohnsitz der Eltern. Wenn Sie außerhalb Ihrer Ortskirchengemeinde heiraten wollen, benötigen Sie ein sog. "Dimissoriale", eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft in der Kirche zur Vorlage in der Traukirche.

Möglichkeiten der Gestaltung und Auswahl von Lesungen, Liedern und Trauspruch können Sie im Traugespräch klären, das Ihr Pfarrer vor Ihrer Hochzeit mit Ihnen führen wird. Für den Schmuck von Kirche und Altar anlässlich der kirchlichen Trauung müssen die Brautleute selber sorgen.

Hier finden Sie eine mögliche Auswahl für Trausprüche.